Infos zur Kommunalwahl

Für die Freie Wählergemeinschaft Rosbach/Rodheim (FWG) ist Transparenz ein zentraler Punkt unserer Leitlinien. Deshalb wollen wir das Zusammenwirken der  gewählten Kommunalpolitiker/innen mit den Gremien und politischen Organen erläutern.

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Direkt von Ihnen werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der drei Ortsbeiräte gewählt.

Nach der Kommunalwahl findet die konstituierende Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung statt. Aus deren Reihen werden der/die Stadtverordnetenvorsteher/in inkl. Stellvertreter/innen, sowie die Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Umwelt- und Planungsausschuss) im Rahmen einer Wahl gebildet. Weiterhin benennen die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidaten für den Magistrat, soweit sie anhand des Wahlausganges dort einen oder mehrere Sitze haben. Auch hier gibt es eine Wahl.

Die Sitzungen der Stadtverordneten, sowie auch der Ortsbeiräte sind übrigens öffentlich. Sitzungsort, Uhrzeit und Tagesordnung finden Sie rechtzeitig im Bürgerinformationssystem der Stadt Rosbach.

Zur Vorbereitung von Beschlüssen kann die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. Die Bildung eines Finanzausschusses ist Pflicht. In Rosbach wird neben dem Haupt- und Finanzausschuss noch der Umwelt- und Planungsausschuss gebildet.

Die Ausschüsse haben jeweils 7 Mitglieder.

Dem jeweiligen Ausschuss werden vom Magistrat Vorlagen und von den einzelnen Fraktionen Anträge vorgelegt.

Der Ausschuss erarbeitet eine Beschlussvorlage, die zur abschließenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Die Ausschüsse tagen öffentlich.

In Rosbach gibt es die Betriebskommission und die Mobilitätskommission.

Die Betriebskommission überwacht die Stadtwerke, welche die Wasserver- und -entsorgung sicherstellen. Sie setzt sich aus dem Bürgermeister (Vorsitz), der Betriebsleitung, Mitgliedern des Magistrates (1), der Stadtverordnetenversammlung (5), des Personalrates sowie wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen zusammen.
Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und bereitet die nach dem Eigenbetriebsgesetz und der Betriebssatzung erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Die Betriebskommission tagt in nicht öffentlicher Sitzung.

Die Mobilitätskommission berät den Magistrat in allen Fragen zum Verkehrsgeschehen in unserer Stadt. Vom Auto- über Bus-, Fuß- und Radverkehr bis hin zu den in Rosbach haltenden Zügen.
Sie setzt sich aus dem Bürgermeister (Vorsitz), Mitgliedern des Magistrates (1), der Stadtverordnetenversammlung (3), Vertretern der Schulen (1), der Landwirte (1) des Arbeitskreises Radgerechtes Rosbach (2) und besonders erfahrenen Personen (4) zusammen.

Dem Magistrat der Stadt Rosbach gehören neben dem Bürgermeister sieben ehrenamtliche Mitglieder an.
Als Verwaltungsbehörde ist der Magistrat für die laufenden Aufgaben der Stadt zuständig.

Der Magistrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Stadt
  • Veranlagung, Heranziehung und Beitreibung der städtischen Abgaben und die Einziehung der sonstigen Einkünfte
  • Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
  • Aufstellung des Haushaltsplans und des Investitionsprogramms

Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. Durch die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat können die Mitglieder des Magistrates nie zugleich Stadtverordnete sein. Die Sitzungen des Magistrates sind nicht öffentlich.

Der/Die Stadtverordnetenvorsteher/in ist Vorsitzende/r der Stadtverordnetenversammlung und hat einen oder mehrere Stellvertreter. Er/Sie hat, außer der Vorbereitung und Leitung der Sitzung, mit den Verhandlungen des Beschlussorgans eine Reihe weiterer durch Gesetz (HGO) bestimmter Aufgaben: Außendarstellung des Beschlussorgans, Abhaltung von Bürgerversammlungen, Entgegennahme der Mitteilungen über die Bildung von Fraktionen und ihrer Vorstände, die Amtseinführung und Verpflichtung des Bürgermeisters und der Stadträte, Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung usw.

Nach der Hessischen Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit, für jeden Ortsteil einen Ortsbeirat einzurichten, der in Rosbach aus jeweils fünf Mitgliedern besteht. 

Die Ortsbeiratsmitglieder werden gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Sie wiederum wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n (Ortsvorsteher/in) und eine/n Stellvertreter/in.

Die Ortsbeiräte tagen in öffentlicher Sitzung.

Als oberstes Organ der Stadt werden die 31 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung überwacht die gesamte Verwaltung, trifft die wichtigen Entscheidungen und ist somit Beschluss- und Kontrollorgan unserer Stadt.

Die Stadtverordnetenversammlung tagt in öffentlicher Sitzung.