„ausufernde Kosten im U3-Bereich müssen eingeschränkt werden“ –
FWG trägt Grundsteuererhöhung auf 453% mit und stellt konkrete Forderungen.
Rosbachs Freie Wähler sind bereit eine Grundsteuererhöhung auf 453% mitzutragen. Dies geschehe zwar ohne „große Begeisterung“, sei aber aufgrund der strikten Konsolidierungsvorgaben der schwarz-grünen Landesregierung eigentlich gar nicht anders möglich, da man sonst keine Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht erhalten werde, so Christian Lamping, der Fraktionsvorsitzende der FWG.
Verknüpft wird diese Zustimmung aber mit einer Erwartung an die anderen Fraktionen, Lampings Forderung: „Die immer weiter ausufernden Kosten im U3-Bereich müssen eingeschränkt werden und wir werden um umfangreichere Beitragserhöhungen nicht herumkommen, wenn wir die Grundsteuer im nächsten Jahr nicht schon wieder deutlich erhöhen wollen.“ Die Betreuung der unter dreijährigen Kinder sei aufgrund des niedrigen Personalschlüssels (eine Erziehungskraft ist für vier Kinder verantwortlich) für die Stadt sehr kostenintensiv: Bei monatlichen Kosten von durchschnittlich 1317€ pro Kind liege der Zuschuss der Stadt bei 726€, der Elternbeitrag aber nur bei 239€; letztlich entspreche dies einem Kostendeckungsgrad von lediglich 18%. Der jährliche Zuschussbedarf aus Rosbachs Gemeindekasse erreiche so durchschnittlich astronomische 8714 Euro pro Kind.
Verschärft werde das Problem durch die zunehmende Nachfrage bei der U3-Betreuung, wurden Anfang 2015 95 Plätze in Anspruch genommen, so werden es ab Januar 2016 bereits 108 Plätze sein. Lampings Fazit: „Die U3-Betreuung wird immer mehr zum `Schwarzen Loch´ für Rosbachs Gemeindekasse, ein Umsteuern ist dringend erforderlich!“
Quellen: Aufstellung `Kinderbetreuung einfach´ des Magistrats vom 16. April 2015
Antworten des Bürgermeisters zum Stand der U3-Anmeldungen auf eine Anfrage der FWG vom 20. Juni 2015
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